Überprüfung gemäß §14 der 42. BImSchV

Entsprechend der Regelungen der 42. BImSchV haben Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Ihre Anlagen in fünf jährlichem Intervall einer Überprüfung zu unterziehen. Zu der Durchführung der Überprüfung sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Inspektionsstellen des Typs A zugelassen.
Für die Durchführung bietet sich zunächst die Begehung der Anlage an, der sich die Sichtung der Dokumentation (Betriebstagebuch) anschließt
. Im Anschluß verfasst der Sachverständige einen Bericht über das Ergebnis.

Seit 2023 fallen adiabate Wärmetauscher in Klimaanlagen welche ausschließlich der Wärmerückgewinnung dienen unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV

Darauf sollten Sie achten:

  • Berichte über die Ergebnisse von Überprüfungen müssen gleichzeitig, vom Prüfer, sowohl dem Betreiber als auch der Behörde mitgeteilt  werden.
  • Prüfer die wirtschaftlich mit Ihnen oder Ihren Geschäftspartnern verbunden sind, gelten dem Grunde nach als befangen.
  • Eine Veränderung des bioziden Wirkstoffs durch Ihren Lieferanten kann eine anzeigepflichtige Änderung darstellen.
  • Vereidigte Sachverständige sind aufgrund Ihrer Berufsordnung verpflichtet die Leistung eigenständig zu erbringen und dürfen dies nicht im Namen Ihrer Arbeitgeber tun.
  • Labore die für Ihre Firma Wasseranalysen tätigen, dürfen nicht in anderer Weise für Sie tätig sein (UBA, 2020). Dies betrifft auch die Durchführung von Überprüfungen.

Aufgrund der Altersstruktur kommt es alle fünf Jahre zu einer Häufung von Überprüfungen. Sichern Sie sich daher an besten frühzeitig einen Termin falls Sie Betreiber einer ältern Anlage sind.